ATP (Beförderungsabkommen)
Das Beförderungsabkommen ATP (französisch: Accord relatif aux transports internationaux de denrées périssables et aux engins spéciaux à utiliser pour ces transports, auf deutsch: Übereinkommen über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel) wurde 1970 unter Federführung der UNECE zwischen verschiedenen europäischen Staaten geschlossen und regelt die Transportbedingungen, unter denen temperaturgeführte (gekühlte oder gefrorene) Lebensmittel im internationalen Güterverkehr zu transportieren sind [Quelle: WIKIPEDIA].
Beim grenzüberschreitenden Transport von Lebensmittel in der EU ist eine ATP-Bescheinigung erforderlich. Beim reinen Transport innerhalb von Deutschland ist diese nicht erforderlich. Um die ATP Bescheinigung zu bekommen muss die Kühlanlage eine bestimmte Kälteleistung erbringen und der Aufbau muss eine bestimmte Wärmedämmung aufweisen.
Gerne bietet Ihnen BRANDT*POLARUS an, den für Sie konzipierten Aufbau nach ATP zertifizieren zu lassen.
ATP FNA Bescheinigung für Frischdienst:
F = Beförderungsmittel mit eingebauter Kältemaschine,
N = Beförderungsmittel mit normaler Wärmedämmung, mittlerer K-Wert = 0.7 W/m²K
A = Temperaturklasse zwischen +12 °C und +/-0 °C.
ATP FRC Bescheinigung für den Transport von Tiefkühlware:
F = Beförderungsmittel mit eingebauter Kältemaschine,
R = Beförderungsmittel mit verstärkter Wärmedämmung, mittlerer K-Wert = 0.4 W/m²K und
C = Temperaturklasse zwischen +0 °C und -25 °C.